Legum multitudo : die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht / Mantovani, Dario/Babusiaux, Ulrike
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- Text
- ohne Hilfsmittel zu benutzen
- Band
- 9783428152650
- 9783428552658
- 9783428852659
- PV 265
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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Geviert für Römische Rechtsgeschichte | III EG 1-4-12 (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Nicht ausleihbar |
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III EG 1-4-1 Prospettive romanistiche / | III EG 1-4-10 Zur Lehre vom roemischen Gewohnheitsrecht in vorjustinianischer Zeit / | III EG 1-4-11 Metodo casistico e sistema prudenziale : | III EG 1-4-12 Legum multitudo : | III EG 1-4-13 "Ordine" e "ordinamento" : idee e categorie giuridiche nel mondo romano / | III EG 1-4-14 "Quasi sine tempore" : La dimensione atemporale nel diritto privato romano / | III EG 1-4-2 Dreiteiligkeit im römischen Recht / |
Das römische Recht gilt als Juristenrecht; dieses Paradigma wurde durch Giovanni Rotondi und Fritz Schulz zu Beginn des 20. Jahrhunderts begründet. In seiner 2012 auf Italienisch erschienenen Studie hat Dario Mantovani (Pavia) dieses Paradigma in Frage gestellt. Seine Argumentation baut dabei sowohl auf der römischen Selbstsicht als auch auf der für die heutige Forschung greifbaren Überlieferung auf und untersucht abschließend die geistesgeschichtlichen Grundlagen, welche die These von der Gesetzeslosigkeit prägten. Um die Aufmerksamkeit für Mantovanis Überlegungen zu verstärken, hat es Ulrike Babusiaux (Zürich) unternommen, den Text ins Deutsche zu übertragen. Neben dieser Übersetzung enthält der Band einen Nachtrag Mantovanis sowie eine aktualisierte Besprechung des Beitrags durch Jakob Stagl (Santiago de Chile). Das Buch bietet damit ein Kompendium zum Stand der Frage und soll dadurch neue Forschungsperspektiven eröffnen.